Nutzungsart | WOHNEN |
Objektart | wohnung: ETAGE |
Adresse | Düsseldorf 40597 |
Preis | 180.000 € |
Wohnfläche | 49.31 m² |
Baujahr | 1955 |
Gültig bis | 2028-11-04 |
Primary energy source | GAS |
Wertklasse | C |
Jahr | 2014 |
- überdachter Balkon
- Fliesenboden im Flur und Küche
- Waschmaschinenanschluss in der Wohnung
- Badewanne mit Dusche
- Kunststofffenster mit Zweifachverglasung
- eigener Kellerraum
- eigener Aussenstellplatz
- Sicherheitstür an Wohnung
- Gemeinschaftsgrünfläche mit Grillmöglichkeit
- sehr gepflegte Wohnanlage
Die Wohnung besticht durch ihre erstklassige Lage in unmittelbarer Nähe des Benrather Schlosses, das zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten Düsseldorfs zählt.
Die Lage bietet Ihnen die ideale Kombination aus urbanem Leben und Natur. In wenigen Gehminuten erreichen Sie den Schlosspark, der zum Spazieren, Joggen oder Entspannen einlädt. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ausgezeichnet, sodass Sie schnell und bequem in das Stadtzentrum von Düsseldorf gelangen.
Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Schulen befinden sich ebenfalls in fußläufiger Entfernung.
Ein weiteres Highlight der Wohnung ist der Stellplatz im Innenhof direkt hinter dem Haus. Hier finden Sie eine komfortable und sichere Parkmöglichkeit für Ihr Fahrzeug vor. Diese Annehmlichkeit erweist sich in dieser begehrten Wohngegend als bedeutender Vorteil.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Diskretionsgründen das ausführli- che Exposé mit detailierten Bildaufnahmen sowie den Grundrissplänen nur nach vollständiger Adressangabe übersendet wird.
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin und stehen Ihnen im persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie uns unter der Mobilfunknummer:
+491759898986
Ihr SI-Immobilien Team
Unsere Angaben beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Provisionsregelung:
Gemäß Maklergesetz §656c BGB stimmen Innen- und Außenprovision überein. Gemäß §656d BGB ist die Außenprovision nicht höher als die Innenprovision.